AGBs

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

(2) Der Tierhalter versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Anfrage vorzulegen.*

(3) Während der Betreuungszeit durch "Pfoten-in-Bewegung" bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)

(4) Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit bei "Pfoten-in-Bewegung" erleiden könnte, übernimmt "Pfoten-in-Bewegung" keine Haftung.

(5) Richtet das Tier bei "Pfoten-in-Bewegung" Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Polster etc.), so haftet hierfür der Tierhalter.*

(6) Für Schäden die das Tier bei Dritten (anderen Tieren/Menschen) anrichtet, haftet alleine der Tierhalter !

(7) "Pfoten-in-Bewegung" verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmung zu beachten.

(8) "Pfoten-in-Bewegung" verpflichtet sich kein Tier wissentlich Gefahren auszusetzen.

(9) Hält "Pfoten-in-Bewegung" eine tierärtzliche Behandlung für Notwendig, so willigt der Tierhalter schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Tierhalters (auf dessen Rechnung) in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstandenen Kosten trägt alleine der Tierhalter.

(10) Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 3 Tagen nach dem Endtermin der Betreuungszeit abgeholt wird, ist "Pfoten-in-Bewegung" berechtigt, das Tier anderweitig zu vermitteln. Sollten durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter.*

(11) Läufige Tiere werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen.*

(12) Es werden nur sozial verträgliche Tiere zum Gruppen-Gassi-Service mitgenommen.*

(13) Die Vergütung für Einzel-/Gruppen-Gassi-Service-Termine ist bei Abholung des Tieres fällig. Der Vertrag kann ohne Angaben von Gründen 3 (drei) Tage vor Monatsende gekündigt werden. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Tierhalter/Besitzer definiert.*

(14) "Pfoten-in-Bewegung" haftet nicht für irgendwelche Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung des Tieres

(15) "Pfoten-in-Bewegung" haftet nicht für Wohnungsschlüssel.

(16) "Pfoten-in-Bewegung" haftet nicht für Halsbänder und Leinen

(17) Der Tierhalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit der Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Tieres besteht.

(18) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt "Pfoten-in-Bewegung" vertraglich aus.